Forderungen
Der VDGS setzt sich dafür ein bzw. fordert, dass:
- die Gerichtssprache vor deutschen Gerichten die deutsche Sprache ist und bleibt
- die weltweit bekannte deutsche Marke „Dipl.-Ing.“ für gut ausgebildete Ingenieure und Naturwissenschaftler im neuen System des Bachelor– und Masterstudiums als Dipl.-Ing. (BA) und Dipl.-Ing. (MA) erhalten bleibt bzw. auf gesetzlicher Regelung neu eingeführt wird
- die deutschen Richter(innen), Firmen, Versicherungen, Behörden und Bürger(innen) einfach, schnell und preiswert den - für die anstehende Problemlage - „richtigen“ Sachverständigen bzw. Experten finden
- die Mitglieder des VDGS, die deutschen und ggf. europäischen Richter- (innen) mit soliden, neutralen, fachlich überdurchschnittlichen ö.b.u.v. Sachverständigen und Gutachtern versorgen können
- die gesetzlichen Grundlagen der Honorierung der Sachverständigenleistungen i.S. des Marktes, der Leistungsgerechtigkeit, Gerichtsbezogenheit und Rationalisierung novelliert werden
- die persönliche Verantwortung von Ingenieuren, Kaufleuten, Juristen, Ärzten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und sonstigen Freiberuflern erhalten bleibt und ausgebaut wird
- das Primat nachwuchsfördernder Bildung und Forschung sowie Erfahrungsaustausch weiterhin gefördert und aufgestockt wird
- (die Altersgrenzen situativ angehoben bzw. gänzlich (i.S. der Diskriminierung) aufgehoben werden) Durch BGH-Urteil ist die Altersgrenze aufgehoben worden
- deutschland- und ggf. europaweit Sachverständige, Experten und Havariekommissare jeweils unverzüglich zur Verfügung stehen
- die deutschen Gerichte möglichst von Bagatellverfahren entlastet werden, u.a. durch Vorschaltung von Mediationsverfahrensstufen und Fachschlichtungen bei Ombudsstellen.