Häufig gestellte Fragen

Wir, die Sachverständigen des VERBAND DEUTSCHER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER e.V. (VDGS), haben unser Bestes getan, um eine Website zu erstellen, welche Ihre Bedürfnisse erfüllt. Aus diesem Grund haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns per Mail oder über folgende Kontaktdaten:

E-Mail: info [at] gerichts-sv [dot] info
Telefon: +49 (0) 6187 / 99 46-184

Ein ö.b.u.v. Sachverständiger ist ein von einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, neutral, besonders sachkundig, gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch durchführt.

Die besondere Sachkunde und Kompetenz wird nach einer bestandenen Prüfung sowie der öffentlichen Bestellung und Vereidigung und durch die Aushändigung der Bestellungsurkunde und des Sachverständigenausweises von den Kammern dokumentiert und in der Kammerzeitschrift veröffentlicht. Die Bewertungen und Aussagen der ö.b.u.v. Sachverständigen gelten als besonders kompetent.

Im Gegensatz zur allgemeinen Berufsbeschreibung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung ö.b.u.v. Sachverständiger) gesetzlich geschützt.

Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in dem § 36 / 36a der Gewerbeordnung und § 91 der Handwerksordnung.

Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind berechtigt, einen Rundstempel ihrer Bestellungskörperschaft zu tragen / nutzen.

Ö.b.u.v. Sachverständige arbeiten kompetent, vertrauenswürdig, objektiv. Sie sind auf Grund des geleisteten Eides zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet, so dass ihre privaten und geschäftlichen Interessen und Geheimnisse sicher gewahrt werden.

Die Kosten setzen sich aus dem Honorar, das je nach Sachgebiet, Umfang und Schwierigkeitsgrad unterschiedlich ist, den Nebenkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatz- / Mehrwertsteuer zusammen. Eine Übersicht entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Honorare für Sachverständigenleistungen und Nebenkosten

Privatauftrag:
Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen an die jeweils beauftragten Leistungen werden für private Auftraggeber folgende Vergütungen benannt:

Honorar:
Untergrenze: Stundensatz ab 140,– € Netto (166,60 € Brutto) Obergrenze: Tagessatz bis 2.500,– € Netto (2.974,– € Brutto)
Nebenkosten:
Es fallen zusätzliche Aufwendungen an, z.B. für: − Fahrtkosten PKW je km / Bahn / Leihwagen / Taxi / Flugzeug / ÖPNV − Schreibgebühren, Kopien, Fotografien − Porti, Telefon- und Faxkosten, Onlinekosten − Übernachtungskosten und Spesen − Fremdleistungen (z.B. Laborrechnung). Die Höhe der Nebenkosten ist mit dem Auftragnehmer individuell abzustimmen oder es gelten die gesetzlichen Regelungen als vereinbart.

Gerichtsauftrag:
Gerichtliche Beauftragung wird bundeseinheitlich nach JVEG honoriert.
Nebenkosten:
Obige Aufwendungen nach Regelung JVEG

Bankauftrag:
wie Privatauftrag

Behördenauftrag/Staatsanwaltschaft:
wie Gerichtsauftrag

Forschungsauftrag:
wie Privatauftrag

Rechtsanwalts-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüferauftrag:
wie Privatauftrag

Versicherungsauftrag:
wie Privatauftrag